Company Ltd. in Thailand gründen: Der Weg zum Landbesitz für Ausländer
Als Ausländer in Thailand Land zu besitzen, ist ein komplexes Thema, das viele Auswanderer und Investoren beschäftigt. Während das thailändische Gesetz Ausländern grundsätzlich den direkten Landbesitz verbietet, gibt es einen legalen Weg, dieses Hindernis zu umgehen: die Gründung einer thailändischen Company Limited (บริษัท จำกัด). In diesem umfassenden Guide erklären wir dir, wie dieser Prozess funktioniert, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und worauf du unbedingt achten solltest.
Warum eine Company Ltd. für Landbesitz?
Das thailändische Land Code Act von 1954 verbietet es Ausländern explizit, Land in Thailand zu besitzen. Diese Regelung soll verhindern, dass ausländische Investoren thailändisches Land aufkaufen. Eine thailändische Kapitalgesellschaft (Company Limited) hingegen gilt als juristische Person thailändischer Nationalität und darf daher Land besitzen – vorausgesetzt, sie erfüllt bestimmte Kriterien.
Die rechtliche Grundlage
Eine Company Ltd. in Thailand muss mindestens 51% thailändische Beteiligung haben, um als “thailändisches Unternehmen” zu gelten. Die restlichen 49% können von Ausländern gehalten werden. Als ausländischer Investor kannst du durch geschickte Vertragsgestaltung trotz Minderheitsbeteiligung die Kontrolle über das Unternehmen und damit über das Land behalten.
Die Struktur einer Company Ltd. für Landbesitz
Gesellschafterstruktur
Thailändische Gesellschafter (51%):
– Mindestens 3 thailändische Staatsbürger oder thailändische juristische Personen
– Müssen echte, nachvollziehbare Interessen am Unternehmen haben
– Dürfen nicht nur “Nominees” (Strohmänner) sein
Ausländische Gesellschafter (49%):
– Du als Hauptinvestor
– Eventuell weitere ausländische Partner oder Investoren
Geschäftsführung und Kontrolle
Obwohl du als Ausländer nur 49% der Anteile hältst, kannst du durch verschiedene Mechanismen die Kontrolle behalten:
Managing Director: Als Geschäftsführer hast du die operative Kontrolle über das Unternehmen.
Unterschiedliche Aktienklassen: Durch die Ausgabe verschiedener Aktienklassen mit unterschiedlichen Stimmrechten kannst du dir die Kontrolle über wichtige Entscheidungen sichern.
Vorzugsaktien: Ausländische Investoren können Vorzugsaktien erhalten, die bei bestimmten Entscheidungen ein Vetorecht gewähren.
Darlehensverträge: Du kannst der Firma Geld leihen und dir dadurch zusätzliche Sicherheiten verschaffen.
Der Gründungsprozess Schritt für Schritt
Schritt 1: Vorbereitung und Planung
Geschäftszweck definieren: Die Company Ltd. muss einen echten Geschäftszweck haben. Reiner Landbesitz reicht nicht aus. Typische Geschäftszwecke sind:
– Immobilienentwicklung
– Vermietung und Verpachtung
– Tourismus und Gastgewerbe
– Handel und Dienstleistungen
Partner finden: Du benötigst mindestens zwei thailändische Partner. Diese sollten:
– Vertrauenswürdig und zuverlässig sein
– Ein echtes Interesse am Geschäft haben
– Nicht nur als Strohmänner fungieren
Schritt 2: Namensreservierung
Der gewünschte Firmenname muss beim Department of Business Development reserviert werden. Der Name muss auf Thai und Englisch verfügbar sein und darf nicht bereits vergeben oder zu ähnlich zu bestehenden Firmennamen sein.
Schritt 3: Memorandum of Association (MoA)
Das Memorandum of Association ist das Gründungsdokument der Gesellschaft. Es enthält:
– Firmenname und Sitz
– Geschäftszweck
– Stammkapital
– Namen und Adressen der Gründer
Schritt 4: Kapitaleinzahlung
Mindestkapital: 2 Millionen THB für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung
Einzahlung: Mindestens 25% des Stammkapitals müssen bei Gründung eingezahlt werden
Nachweis: Die Einzahlung muss durch Bankbestätigungen nachgewiesen werden
Schritt 5: Articles of Association (AoA)
Die Articles of Association regeln die interne Organisation der Gesellschaft:
– Geschäftsführung und Vertretung
– Gesellschafterversammlungen
– Stimmrechte und Entscheidungsprozesse
– Gewinnverteilung
Schritt 6: Registrierung
Die Registrierung erfolgt beim Department of Business Development. Erforderliche Dokumente:
– Memorandum of Association
– Articles of Association
– Nachweis der Kapitaleinzahlung
– Kopien der Ausweise aller Gesellschafter
– Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für den Firmensitz
Kosten der Firmengründung
Einmalige Gründungskosten:
- Anwaltskosten: 50.000-150.000 THB
- Behördengebühren: 5.000-10.000 THB
- Stammkapital: Mindestens 2 Millionen THB
- Sonstige Kosten: 10.000-20.000 THB
Gesamtkosten: 2.065.000-2.180.000 THB (ca. 54.000-57.000 EUR)
Laufende Kosten (jährlich):
- Buchhaltung: 30.000-60.000 THB
- Wirtschaftsprüfung: 15.000-30.000 THB
- Steuererklärung: 10.000-20.000 THB
- Gesellschafterversammlung: 5.000-10.000 THB
Jährliche Gesamtkosten: 60.000-120.000 THB (ca. 1.600-3.200 EUR)
Rechtliche Risiken und Fallstricke
Das Nominee-Problem
Die größte Gefahr bei der Firmengründung für Landbesitz ist die Verwendung von “Nominees” – thailändischen Strohmännern ohne echtes Interesse am Unternehmen. Die thailändischen Behörden gehen verstärkt gegen solche Konstruktionen vor.
Risiken:
– Auflösung der Firma durch die Behörden
– Verlust des Landbesitzes
– Strafrechtliche Konsequenzen
Schutzmaßnahmen:
– Wähle Partner mit echtem Geschäftsinteresse
– Dokumentiere die Geschäftstätigkeit
– Führe ordnungsgemäße Buchhaltung
– Halte Gesellschafterversammlungen ab
Steuerliche Aspekte
Körperschaftssteuer: 20% auf Gewinne über 300.000 THB
Mehrwertsteuer: 7% auf steuerpflichtige Umsätze
Withholding Tax: Auf Dividenden und andere Ausschüttungen
Alternativen zur Company Ltd.
Leasehold (Pachtvertrag)
- Langfristige Pacht für bis zu 30 Jahre
- Einfacher und transparenter
- Keine laufenden Firmenkosten
- Nicht vererbbar
Usufruct (Nießbrauchrecht)
- Lebenslanges Nutzungsrecht
- Nicht übertragbar
- Erlischt mit dem Tod des Berechtigten
Superficies (Erbbaurecht)
- Recht, auf fremdem Grund zu bauen
- Übertragbar und vererbbar
- Maximale Laufzeit: 30 Jahre
Fazit: Sorgfältige Planung ist entscheidend
Die Gründung einer Company Ltd. für Landbesitz in Thailand ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und professionelle Beratung erfordert. Wichtig ist, dass die Firma einen echten Geschäftszweck hat und nicht nur als Vehikel für Landbesitz dient.
Unsere Empfehlungen:
1. Arbeite nur mit erfahrenen, unabhängigen Anwälten
2. Wähle thailändische Partner sorgfältig aus
3. Dokumentiere alle Geschäftstätigkeiten
4. Führe ordnungsgemäße Buchhaltung
5. Halte alle gesetzlichen Vorschriften ein
Wenn du diese Punkte beachtest und bereit bist, die laufenden Kosten und Verpflichtungen zu tragen, kann eine Company Ltd. ein sicherer Weg zum Landbesitz in Thailand sein. Lass dich jedoch niemals von Versprechungen schneller und billiger Lösungen verlocken – bei Immobilien in Thailand gibt es keine Abkürzungen ohne Risiken.