Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Thailand: Wie du eine doppelte Steuer vermeidest
Du lebst in Thailand, beziehst aber noch Einkommen aus Deutschland – sei es Rente, Mieteinnahmen oder Gehalt. Die Horrorvorstellung: Sowohl der deutsche Fiskus als auch die thailändischen Steuerbehörden bitten dich zur Kasse. Genau um das zu verhindern, gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Thailand. In diesem Artikel erklären wir dir einfach und verständlich, was das DTA genau regelt und wie du eine doppelte Besteuerung vermeidest.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
Ein DBA ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der festlegt, welchem der beiden Länder das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht. Das Hauptziel ist es, zu verhindern, dass eine Person oder ein Unternehmen für dasselbe Einkommen in beiden Ländern vollständig besteuert wird. Es klärt auch Fragen der steuerlichen Ansässigkeit und fördert die Zusammenarbeit der Steuerbehörden.
Die wichtigsten Regelungen im DBA Deutschland-Thailand
Das DBA zwischen Deutschland und Thailand teilt die Besteuerungsrechte je nach Einkunftsart auf. Hier sind die wichtigsten Regelungen für Auswanderer:
1. Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit (Gehalt)
Grundsätzlich gilt: Das Gehalt wird in dem Land besteuert, in dem die Arbeit physisch ausgeübt wird. Arbeitest du also für eine deutsche Firma, während du in Thailand lebst, hat Thailand das Besteuerungsrecht.
Ausnahme (183-Tage-Regel im DBA): Das Besteuerungsrecht verbleibt in Deutschland, wenn alle drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Du hältst dich nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Thailand auf.
2. Dein Gehalt wird nicht von einem in Thailand ansässigen Arbeitgeber gezahlt.
3. Dein Gehalt wird nicht von einer Betriebsstätte getragen, die dein Arbeitgeber in Thailand hat.
2. Renten und Ruhegehälter
Für die meisten Auswanderer ist die Besteuerung der Rente ein zentrales Thema. Das DBA regelt hier klar:
- Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung): Das Besteuerungsrecht liegt ausschließlich bei Deutschland. Du musst deine deutsche Rente also weiterhin in Deutschland versteuern, auch wenn du in Thailand lebst.
- Private und betriebliche Altersvorsorge: Hier hat in der Regel das Wohnsitzland, also Thailand, das Besteuerungsrecht.
3. Mieteinnahmen aus Immobilien
Besitzt du eine Immobilie in Deutschland und erzielst daraus Mieteinnahmen, hat Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht. Diese Einnahmen müssen also in Deutschland versteuert werden.
4. Unternehmensgewinne und Dividenden
- Unternehmensgewinne: Gewinne eines Unternehmens werden dort besteuert, wo es seinen Sitz hat. Betreibst du also eine deutsche GmbH, sind die Gewinne in Deutschland steuerpflichtig.
- Dividenden: Wenn deine deutsche GmbH eine Dividende an dich in Thailand ausschüttet, darf Deutschland eine Quellensteuer von maximal 15% erheben. In Thailand wird diese Dividende dann unter Anrechnung der deutschen Steuer besteuert.
Wie wird die Doppelbesteuerung vermieden? Die Anrechnungsmethode
Das DBA Deutschland-Thailand verwendet hauptsächlich die Anrechnungsmethode. Das bedeutet:
Wenn Thailand das Besteuerungsrecht hat, du aber in Deutschland bereits eine Steuer auf diese Einkünfte gezahlt hast (z.B. Quellensteuer auf Dividenden), kannst du die in Deutschland gezahlte Steuer auf deine thailändische Steuerschuld anrechnen lassen. So zahlst du insgesamt nicht mehr als den höheren der beiden Steuersätze.
Fazit: Das DBA als dein Schutzschild
Das Doppelbesteuerungsabkommen ist ein unverzichtbares Instrument für jeden Auswanderer. Es schafft Rechtssicherheit und schützt dich vor einer doppelten Steuerlast. Es ist jedoch entscheidend, deine Einkunftsarten genau zu analysieren und zu verstehen, welchem Land das Besteuerungsrecht zusteht. Bei komplexen finanziellen Situationen, insbesondere mit Unternehmensbeteiligungen oder mehreren Einkommensströmen, ist die Beratung durch einen internationalen Steuerberater unerlässlich.